Abrechnung Verhaltenstherapie

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen übernommen. Es bietet sich an, sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.

Da wir eine Privatpraxis sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der reguläre 2,3-fache Satz kann in begründeten Einzelfällen bis maximal zum 3,5-fachen Satz bei erhöhtem Aufwand durch Krisen, komplexe Problematiken, Ko- und Multimorbidität, Komplikationen und Therapiestunden mit Überlänge (mehr als 50 Min.) erhöht werden. Die vollständige Gebührenordnung ist auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) zu finden.

Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.