Abrechnung ADHS-Diagnostik

In der Regel werden die Kosten für die ADHS-Diagnostik von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen übernommen. Es bietet sich an, sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um die Übernahmebedingungen der ADHS-Diagnostik zu klären.

Da wir eine Privatpraxis sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die vollständige Gebührenordnung ist auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) zu finden.

Die Kosten für Selbstzahler betragen 750 €.

Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.